AGB

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llgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen von Veranstaltungen

 

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für Konzert-Veranstaltungen der Freunde & Förderer von Schloss Dyck e.V., im Folgenden auch “Veranstalter” oder “F&F” genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung ist ausschließlich über die Webseite des Veranstalters, durch Kauf eines ausgedruckten Tickets an Vorverkaufsstellen oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Werkvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Werkvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button zum Abschluss der Transaktion klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

2.4. Tickets der Freunde und Förderer von Schloss Dyck sind nicht personalisiert, können also bei Bedarf vom Teilnehmer auf eine andere Person übertragen werden.

 

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Menschen mit Behinderung, Mitglieder bestimmter Organisationen, Inhaber von Gutscheincodes, Pressevertreter, usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer, Eingabe des Gutscheincodes) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

 

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen und von PayPal bereitgestellten Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

4.2. Zahlung per Kreditkarte:

Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert, die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

4.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos oder einer willentlich durchgeführten Stornierung), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

 

5. Leistungen

5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

5.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. 

5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatz zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

5.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

6. Absage der Veranstaltung

6.1. Die Freunde und Förderer von Schloss Dyck können aus dringlichen Gründen mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

6.2. Tickets behalten für eine Ersatzveranstaltung ihre Gültigkeit. Falls die F&F keine Ersatzveranstaltung anbieten, erstatten sie die geleistete Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Absage in voller Höhe zurück.

 

7. Urheber- und andere Rechte

7.1. Sowohl die musikalische Aufführung, als auch ausgegebene Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

7.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.

 

8. Bildmaterial/Fotografien

Der Teilnehmer der Veranstaltung willigt widerruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

 

9. Haftung

9.1. Der Veranstalter haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.

9.2. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

9.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

9.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Grevenbroich.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

10.3. Erfüllungsort ist üblicherweise Schloss Dyck.