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Am 28. November 2004 wurde im historischen Festsaal von Schloss Dyck von 23 Bürgern der gemeinnützige Verein Freunde & Förderer von Schloss Dyck e.V. gegründet. In der vereinbarten Satzung heißt es u. A.: "Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung." Diese Zwecke werden
verfolgt durch: ideelle und materielle
Förderung von Schloss Dyck Förderung und Durchführung
von Veranstaltungen zur Unterstützung des Zentrums für Gartenkunst und
Landschaftskultur im Rheinland Unterstützung der Stiftung Schloss Dyck bei Unterhaltung und Sanierung der denkmalgeschützten Park- und Gartenanlagen. Mitglied des Vereins kann
jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister. Gewählt wurden: zum Schatzmeister: stellvertr. Vorsitzende: weitere Mitglieder im
Vorstand sind: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gerne nehmen wir weitere Mitglieder auf, die sich für den Erhalt von Schloss Dyck einsetzen möchten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beitragsstaffel beschlossen bei der
Mitgliederversammlung im April 2010
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Freunde & Förderer von Schloss Dyck e.V. 41363 Jüchen Sparkasse Neuss |

